Zahnversicherung
Auf Grund zahlreicher Gesundheitsreformen ist es für jeden, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sinnvoll eine zusätzliche Zahnversicherung, z.B. die ARAG Z100 abzuschließen. Dabei sollten Sie die zahlreichen Tarife unbedingt miteinander Vergleichen, um konkret Angebot und Leistung, in ihrem persönlichen Sinn und Ansprüchen zu ermitteln. Die Beiträge berechnen sich teilweise aus den Leistungen und können sich weiterhin durch Ihr Alter und Ihr Geschlecht voneinander unterscheiden. Die Leistungsbeschreibung sollte insofern genau von Ihnen analysiert und gewählt werden. Einige Versicherungen benötigen unter Umständen vor Versicherungsabschluss einen zahnärztlichen Befund. Dieser besagt dann, ob bereits künstlicher Zahnersatz vorhanden ist und in welchem Umfang. Die Wahl des Unternehmens der zusätzlichen Zahnversicherung kann in der Regel unabhängig von der gesetzlichen Krankenkasse gewählt werden.
Trotz intensiver Pflege wird auch Sie im Laufe Ihres Lebens das Thema Zahnersatz zu einem unbekannten Zeitpunkt einmal persönlich bereffen. Spätestens wohl mit Eintritt in das Rentenalter besitzt eine Vielzahl unserer Bevölkerung so genannte dritte Zähne. Also einen künstlichen Zahnersatz. Hierbei kann es sich um kompletten Gebissersatz, als auch einzelne Kunstzähne in jeder Form handeln. Leider werden teilweise Zahn-Implantate und Inlays nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen getragen oder nur zu einem sehr geringen Teil, da diese oft aus deren Sicht mehr den kosmetischen als Bedarfsaspekt unterstützen. Hier ist eine Zahnzusatzversicherung sehr hilfreich und fängt Sie finanziell je nach Leistungsumfang erheblich auf.
